Du bist zu uns gestossen, weil Du gerne singst,
und weil auch Dich wohl die Opernwelt fasziniert. Für das
Mitwirken an Produktionen des Zürcher Opernhauses benötigst
Du neben einer guten Stimme und viel Enthusiasmus auch die Bereitschaft,
Dich nach den Spielregeln der Zusammenarbeit des ZOZ mit der Oper
zu richten. Wir geben Dir hier eine kleine Einführung, damit
Du weisst, worauf Du Dich einlässt. Weitere Angaben entnimmst
Du auch noch unseren Statuten.
1. ZOZ - Opernhaus
2. Musikalische Entscheidungen
3. Einsätze
4. Musikalische Proben
5. Regieproben
6. Entschädigungen
7. Generalproben
8. Gesellschaftliche Anlässe
9. Probemitgliedschaft
10. Allgemeine Verhaltensregeln
1. ZOZ - Opernhaus
Der ZOZ ist ein Verein, der mit dem Operhaus Zürich in einem
Vertragsverhältnis steht. Das bedeutet, dass vor allem organisatorische
und finanzielle Aspekte unserer Chorarbeit nicht vom Opernhaus
direkt erledigt werden, sondern dass sich die Vorstandsmitglieder
- in Zusammenarbeit mit dem Chorsekretariat der Oper - um die Informationen
betreffend Proben, Einteilungen etc., um die Erfassung der Anwesenheiten,
Spesen, Verwaltung und Zuteilung der Opernbillette undsoweiter
kümmern.
2. Musikalische Entscheidungen
Die musikalischen Entscheidungen liegen ausschliesslich bei unseren
Chordirektoren Jürg Hämmerli und Ernst Raffelsberger.
Dazu gehören Entscheide über das Bestehen des Vorsingens
und über die Einteilung von Mitgliedern in die einzelnen Produktionen.
Ein Anspruch der ZOZ-Mitglieder auf Einsatz besteht nicht.
3. Einsätze
Unser Einsatz ist je nach Produktion verschieden organisiert. Einmal
gelangt der gesamte, verfügbare Chor zum Einsatz, ein anderes
Mal nur gerade einige ausgewählte Mitglieder, ein drittes
Mal teilen sich zwei Mitglieder ein Kostüm und wechseln sich
in den Aufführungsdaten ab. Bei einer Wiederaufnahme bestreiten
in der Regel jene ZOZ-Mitglieder die Aufführungen, die bereits
früher eingeteilt waren. Dann kann es auch vorkommen, dass
am Schluss nur die Hälfte der eingeübten Mitglieder eingesetzt
werden, weil vielleicht weniger Kostüme als erwartet verfügbar
sind, oder weil der Regisseur weniger Leute auf der Bühne
haben will, oder ...
Oft werden die interessierten ZOZ-Mitglieder für eine Produktion
lediglich dann eingesetzt, wenn sie sich von Anfang an verpflichten,
die Proben und Aufführungen auch wirklich zu absolvieren.
Wer zum Zeitpunkt der bekannt gegebenen Daten weiss, dass er nicht
alle Proben besuchen kann, muss dies angeben, auf die Gefahr hin,
diese Produktion nicht mitmachen zu können. Vereinzelt kann
es sogar auch vorkommen, dass die Interessierten für eine
besondere Produktion noch einmal speziell vorsingen müssen.
4. Musikalische Proben
Es ist grundsätzlich von Vorteil, wenn Du Dir jeweils den
Dienstag Abend ab 18 Uhr 15 für unsere musikalischen Proben
freihältst. Es kann aber durchaus passieren, dass es am Vortag
heisst, der Dienstag sei nun zwar gestrichen, dafür werde
der ganze Chor am Donnerstag erwartet. Und vielleicht auch grad
noch am Freitag. (Der Montag ist grundsätzlich frei.)
Dies erfordert von Dir viel Flexibilität und die Bereitschaft,
auf andere Engagements zu verzichten. Es wird nämlich erwartet,
dass Du jede Probe besuchst. Hast Du zu viele Abwesenheiten, kann
es passieren, dass Du nicht eingesetzt wirst. Bist Du trotzdem
bei einer Probe zwingend verhindert, musst Du Dich bei Tatjana
Kukawka vom Chorsekretariat abmelden. Verspätungen sind den
Koordinatoren (Damen: Sabine Appenzeller; Herren: Christoph Hebeisen)
zu melden.
Ob eine Probe stattfindet respektive wann und wo genau, erfährst
Du immer am Vortag ab ca. 16 Uhr und am Tag selber bis ca. 16 Uhr über
das Probentelefon (Tonband). Wird eine Probe ausser Programm angesagt
oder eine neue Produktion an die Hand genommen, erfährst Du
dies in der Regel direkt durch unsere Koordinatoren.
5. Regieproben
Regieproben finden meist am Tag statt, und zwar im Zeitfenster
von 10 bis 13 Uhr. Oder dann abends von 18 Uhr bis 21 Uhr. Auch
diese Proben sind selbstverständlich obligatorisch. Hier kann
es auch mal passieren, dass man 3 Stunden vergeblich auf das „Aufgebot“ wartet,
weil sich der Probenverlauf anders entwickelt als geplant. Das
gehört auch dazu. Die Klavierhauptproben (KHP), Hauptproben
(OHP) und Generalproben (GP) können auch länger als 3
Stunden dauern und später beginnen.
6. Entschädigungen
Selbstverständlich sind diese hohen Ansprüche mit Entschädigungen
verknüpft. Gemäss der heute gültigen Vereinbarung
mit dem Opernhaus erhältst Du für jede Probe 2 so genannte
Bons und für jede Vorstellung (inkl. Einsingen) 4 Bons. 1
Bon entspricht einem Wert von 20 Franken. Du kannst Dir Deine Bons
zweimal im Jahr auszahlen lassen oder damit Opernbillette erwerben.
Damit Du die Bons gutgeschrieben erhältst, musst Du jeweils
im Probenbuch unterschreiben.
Der ZOZ hat in bestimmten Vorstellungen ein fixes Karten-Kontingent.
Unsere Bon- und Billettaktuarin Cornelia Schmidhauser ist für
die Verwaltung, Bestellung und Zuteilung zuständig. Du erhältst
periodisch eine Übersicht über die Vorstellungen, Kontingente
und Billettpreise (ZOZ-Währung: Bons). Hier gilt: Zuteilung
nach Reihenfolge des Eintreffens der Bestellung.
Ausserdem hast Du mit dem Personalausweis grundsätzlich 10%
Ermässigung, wenn Du an der Kasse Opernbillette kaufst; Du
kannst bar bezahlen oder auch mit Bons.
7. Generalproben
Die Generalproben sind in der Regel „öffentlich“,
das heisst es gibt Karten für Interne. Wir vom ZOZ haben pro
Mitglied Anspruch auf 1 Billett. Wenn die Nachfrage nicht so gross
ist, kannst Du vielleicht sogar ein zweites Billett erhalten. Auch
diese Bestellungen laufen über Cornelia Schmidhauser. In Ausnahmefällen
kann die Generalprobe aber kurzerhand (am Tag selber) zur geschlossenen
Vorstellung ohne Publikum erklärt werden, und dann nützt
auch das schönste Billett nichts.
Dann gibt es noch die roten Karten für das Opernhaus-Personal.
Du erhältst solche Karten beim Portier am Bühneneingang
und kannst damit zusammen mit Deinem Personalausweis an der Abendkasse
(anderthalb Stunden vor Beginn) ein Billett zum Legipreis kaufen.
Es kann aber auch sein, dass am Anschlagsbrett ausgeschrieben wird,
dass für eine bestimmte Vorstellung „eingereicht“ werden
kann. Das heisst, dass Du mit einer roten Karte bereits im Vorverkauf
bis zu 2 Billette kaufen kannst, und zwar für den fixen Preis
von ca. 10 Franken.
8. Gesellschaftliche Anlässe
Neben den sängerischen Aufgaben hat sich der ZOZ aber auch
zum Ziel gesetzt, die Geselligkeit zu pflegen. Neben der jährlichen
und obligatorischen Generalversammlung mit anschliessendem Jahresessen
findet regelmässig auch ein Chlausabend statt, der jeweils
von den definitiv aufgenommenen Probemitgliedern organisiert wird.
Daneben gibt es auch einige Sommeraktivitäten, Apéros
bei Geburtstagen u.ä. und allenfalls auch eine kleine Reise
an ein anderes Opernhaus.
Nach den Premièren lädt das Opernhaus jeweils das gesamte
engagierte Personal (sowie VIPs, Sponsoren etc.) zu einem opulenten
Apéro hinter der Bühne ein.
9. Probemitgliedschaft
Wenn Du neu zum ZOZ stösst, bist Du vorerst sogenanntes Probemitglied.
Dies heisst, dass wir Dich nach einem Jahr anlässlich der
Generalversammlung definitiv als Aktivmitglied aufnehmen, wenn
Du Dich mit diesen Spielregeln anfreunden konntest und tatsächlich
verfügbar warst und auch weiterhin bist. Der Jahresbeitrag
für Aktive beträgt zur Zeit 50 Franken und dient der
Finanzierung unserer administrativen Aufwendungen sowie dem Teilsponsoring
von Jahresessen, Chlausabend und allenfalls weiteren Vereinsaktivitäten.
Ein Anspruch auf Zuteilung von Opernbilletten gemäss Bestellliste
von Cornelia besteht für Probemitglieder an und für sich
noch nicht. Sind die Kontingente aber nicht vollständig ausgeschöpft,
erhalten auch Probemitglieder die gewünschten Karten.
10. Allgemeine Verhaltensregeln
Wichtig ist, dass die Arbeit im Chor getragen ist von Solidarität.
Dies bedeutet vor allem auch, dass die Regeln und Anweisungen -
so hart sie auch manchmal scheinen - von allen in gleichem Masse
befolgt werden müssen. Schliesslich müssen wir als Ensemble
Erfolg haben!
Dazu gehört auch unser kleiner Opernknigge:
- Immer pünktlich zu den Proben erscheinen
- Bei den Bühnenproben Text auswendig singen
- Der Hauschor steht vorn, wir eher hinten
- Auf der Bühne nicht essen (ausser es gehörte zur
Inszenierung)
- Hinter der Bühne keinen Lärm verursachen (Reden,
Schuhe, Requisiten etc.)
- Bei den Vorstellungen keinen persönlichen Schmuck tragen
- Mit Kostümen nicht ungeschützt in die Kantine sitzen
- Niemals pfeifen im Haus
- Wünscht Dir jemand toi, toi, toi: sage ja nicht danke
(bringt Unglück)
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